Verteilzeitzuschläge


Verteilzeitzuschläge

Definition

Die Verteilzeit tv ist gemäß REFA-Definition die „Summe der Zeiten aller Ablaufabschnitte, die zusätzlich zur Ausführung planmäßiger Arbeitsabläufe sowie auftragsunabhängig auftreten können“. Anders ausgedrückt: Es handelt sich um alle während der Arbeitszeit aufgewendeten Zeiten, die nicht unmittelbar zur Erfüllung der konkret übertragenen Aufgaben gehören.

Verteilzeitzuschläge ergeben sich aus dem Hinzurechnen der Verteilzeiten auf Zeiten wie die Grundzeit tG und die Erholungszeit tEr:

  • Die Grundzeit ist der Zeitbedarf für die Ausführung planmäßiger Arbeitsabläufe. Unterschieden wird hier nach der Ausführung durch das Personal oder das Betriebsmittel – also Mensch oder Maschine.
  • Die Erholungszeit beinhaltet die für die Mitarbeiter notwendigen und gesetzlich verankerten und/oder (im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung) vereinbarten Pausenzeiten.

Die Grundzeit wird oft als pro Einheit aufzuwendende Soll-Zeit vereinbart oder festgelegt. Zusammen mit den Verteilzeiten als Zuschlag wird sie dann zur Vorgabezeit. Vorgabezeiten wiederum sind die Grundlage für die Planung, Bewertung und Entlohnung der (mengenmäßigen) Arbeitsleistung, die Kostenplanung und die Kostenkontrolle.

Wird die Erholungszeit mit einbezogen, ergibt sich zusammen mit Grundzeit und Verteilzeit die Ausführungszeit. Als Zeit pro Einheit tE ist die Bezugsgröße die Ausbringungsmenge M = 1.

Ermittlung der Verteilzeitzuschläge

Ermittelt werden können Verteilzeiten über Verteilzeitstudien. Diese bilden die reale Lage vor Ort ab. Dabei zeigen sie Ansätze zur Erhöhung der Produktivität auf und ermöglichen zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse. Da Verteilzeitstudien aber aufwendig und kostenintensiv sind, wird häufig darauf verzichtet. Der Vorteil, dass anhand der so ermittelten Zuschlagsätze als Benchmark ein Vergleich von Unternehmen und Branchen stattfinden könnte, bleibt dann ungenutzt.

Verteilzeitzuschläge werden stattdessen in der Regel zwischen den Tarifparteien ausgehandelt. Etabliert hat sich die Vorgabe als Prozentsatz von der Grund- oder auch Ausführungszeit. Diese Übereinkunft zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite hat sich insbesondere bei den persönlichen Verteilzeiten durchgesetzt.

Die Zuschlagswerte werden dann in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Üblich sind fünf Prozent für die sachliche und zehn Prozent für die persönliche Verteilzeit. Je nach Branche und Unternehmen können aber die Werte erheblich davon abweichen.

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