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Staatliche regionale Fördermittel

Neben den Förderprogrammen von Bund und Arbeitsagentur bieten die Länder zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung an.
In Nordrhein-Westfalen werden Arbeitnehmer gefördert, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind. Nach einer Bildungsberatung in einer der Beratungsstellen des Landes wird ein Bildungsscheck ausgestellt, der 50 Prozent der Weiterbildungskosten abdeckt, maximal aber 500 Euro.
Auch Hessen fördert die Weiterbildung von Beschäftigten in KMUs, wenn diese keinen anerkannten Berufabschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. In den hessischen Beratungsstellen erhalten Antragsteller ein Protokoll über die Beratung, das an den Verein Weiterbildung Hessen geschickt werden muss. Dieser stellt dann den Qualifizierungsscheck aus, der 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung abdeckt, wie in NRW maximal aber 500 Euro.
In allen Bundesländern wird berufsbezogene Aus- und Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Weitere Infos.
 
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