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AZWV – die Lizenz zum Weiterbilden

Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Sie regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden.

Der REFA-Bundesverband als Bildungsträger bietet ein breites Programm an Bildungsmaßnahmen für jeden Bedarf – von umfangreichen Ausbildungen mit attraktiven Abschlüssen bis hin zu Kompaktseminaren, in denen aktuelles Wissen konzentriert an ein bis drei Tagen vermittelt wird. Da nahezu alle Ausbildungen und Seminare des REFA-Bundesverbandes nach AZWV zertifiziert sind, können hier Fördermittel genutzt werden. 
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie uns an! 
REFA-Ausbildungen und -Seminare
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Hans-Joachim Adam
Fon 06151 8801-122
Fax 06151 8801-117
hans-joachim.adam@refa.de
REFA-Kompakt-seminare
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Gisela Jahn
Fon 06151 8801-208
Fax 06151 8801-202
gisela.jahn@refa.de

 

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