Fit für die „Arbeit von Morgen“ – per Gesetz


Fit für die „Arbeit von Morgen“ – per Gesetz

Die Digitalisierung wirkt sich nicht nur auf unser Privatleben aus, sie hat auch gravierende Auswirkungen auf unsere tägliche Arbeit und viele Berufsbilder. Weiterbildung ist hier angesagt, damit die Arbeitnehmenden für die neuen Herausforderungen gewappnet sind. Arbeitsminister Heil hat dazu einen Gesetzentwurf zur „Arbeit von Morgen“ vorgelegt. Kernpunkte sind Weiterbildungen für Geringqualifizierte, Fortbildungen während der Kurzarbeit – und eine höhere Förderung.

Die Menschen in Deutschland sollen auf die Arbeit von Morgen vorbereitet werden – denn diese ändert sich grundlegend. Ursachen sind unter anderem der digitale Wandel, die Energiewende und die Umstellung der Automobilbranche auf Elektromobilität – aber auch die demografischen Veränderungen. Bis zum Jahr 2035 werden voraussichtlich rund vier Millionen Arbeitsplätze wegfallen, aber nur 3,3 Millionen entstehen – laut Berechnungen des Fachkräftemonitorings des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Strategie, um als Arbeitnehmer dabei nicht abgehängt zu werden, heißt: lebenslanges Lernen und Weiterbildung.

Ein Gesetz „zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ ist bereits auf dem Weg. Vorgesehen sind höhere Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen, ein größeres Angebot an Qualifizierungen und eine Vereinfachung der Antrags- und Bewilligungsverfahren bei Weiterbildungen.

Weiterbildung für Geringqualifizierte

Als dringend wird die Weiterbildung für Geringqualifizierte eingeschätzt, da sie häufig einfache repetitive Tätigkeiten oder Kontrollaufgaben ausüben, die automatisiert werden können. Sie sollen einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Nachqualifizierung erhalten und beim Nachholen eines Berufsabschlusses gefördert werden, um sie der Arbeitswelt zu erhalten. Auch Einstiegsqualifizierungen sollen durch teilweise Übernahme der Fahrtkosten zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zukünftig unterstützt werden.

Weiterbildung bei Kurzarbeit

Der Gesetzentwurf sieht zudem Hilfen für Unternehmen bei längerer Kurzarbeit vor. Dadurch bedingte Arbeitsausfälle sollen Betriebe „verstärkt für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten“ nutzen. Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll dafür von bislang maximal zwölf Monaten auf bis zu 24 Monate verlängert werden, die von den Unternehmen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge sollen zur Hälfte erstattet werden. Zudem bestehen Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz.

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