Allgemeine Geschäftsbedingungen
REFA Bundesverband e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung
zwischen dem REFA Bundesverband e.V. und dem Kunden gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennt der REFA Bundesverband e.V. nicht an,
es sei denn, der REFA Bundesverband e.V. hätte ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt.Bei Personenbenennungen wie
Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer und bei den Urkundentiteln wird der
einfachen Lesbarkeit halber stets die männliche Form verwendet.
Selbstverständlich werden damit Frauen wie Männer gleichermaßen
angesprochen.
§ 2 Preise
Die
angegebenen Preise gelten für Buchungen bis Ende des laufenden Jahres.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist der REFA Bundesverband e.V.
zum Rücktritt berechtigt.
§ 3 Umsatzsteuer
Die
Seminarpreise sind – soweit nicht anders angegeben – umsatzsteuerfrei
gemäß § 4 Ziffer 21 bzw. Ziffer 22 UStG. Bücher und einige andere
Lehrmaterialien sind umsatzsteuerpflichtig. Tagungs- und
Kongressgebühren sind in den meisten Fällen umsatzsteuerpflichtig. Die
anfallende Mehrwertsteuer ist – soweit nicht anders angegeben – in den
Preisen enthalten und wird auf Rechnungen getrennt ausgewiesen. Es
gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen
Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund
von Umsatzsteuerveränderungen behält sich der REFA Bundesverband e.V.
vor.
I Seminare
§ 4 Allgemeine Seminarinformationen
Umfang
und Inhalt der Seminare ergeben sich aus dem jeweiligen
Veranstaltungsprogramm. Wir behalten uns vor, einen Ersatzreferenten
einzusetzen und/oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern.
§ 5 Anmeldung
Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da bei einigen
Seminaren die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige
Anmeldung im Interesse der Teilnehmer.
§ 6 Kostenübernahme
Soll
der Arbeitgeber des Teilnehmers die Gebühren des Seminars übernehmen
und die Rechnung/en erhalten, muss er den Teilnehmer anmelden, oder der
Teilnehmer muss der Anmeldung eine entsprechende Übernahmeerklärung des
Arbeitgebers beifügen. Andernfalls erhält der Teilnehmer die Rechnung/en
und haftet für die Bezahlung. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahme
durch andere Personen.
§ 7 Rücktritt des Teilnehmers
Wird
eine Anmeldung bei Nichtteilnahme nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn
zurückgezogen, ist ein Betrag in Höhe von 50% der Gebühren sofort nach
Rechnungserhalt zu zahlen. Bei Teilnehmern, die beim Seminar nicht
anwesend sind und sich vor Seminarbeginn nicht abgemeldet haben, ist der
Seminarpreis in voller Höhe zu zahlen.Geht eine Stornierung von
einem gebuchten Kompaktseminar später als eine Woche vor Seminarbeginn
bei uns ein, ist der Seminarpreis in voller Höhe fällig.Bei
Kompaktseminaren mit dem Schwerpunkt „Führungskompetenz“ sind die
Stornierungen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei, danach wird der
Seminarpreis in voller Höhe fällig. Bricht ein Teilnehmer ein
Seminar aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen
Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Unterrichtsstunden zur
Fortsetzung der Ausbildung in einem späteren gleichen Seminar
gutgeschrieben. Bricht ein Teilnehmer aus anderen Gründen ein Seminar
vorzeitig ab, ohne die Ausbildung fortzusetzen, so ist trotzdem die
gesamte Gebühr zu zahlen.Teilnehmer mit Bildungsgutschein können
durch Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die
Seminarteilnahme ohne Gebühren stornieren.
§ 8 Rücktritt des REFA Bundesverbandes e.V.
Der
REFA Bundesverband e.V. behält sich vor, ausgeschriebene Seminare bei
zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen.
Er ist dann verpflichtet, die Teilnehmergebühr ohne Abzug
zurückzuerstatten, sofern sie bereits entrichtet ist. Ein
Schadensersatzanspruch des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
§ 9 Verzug
Bei
Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Seminarbesuch
ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des
Teilnehmers.
§ 10 Bezahlung
Der
Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller
Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu
zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden
erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben.
II REFA-Medien
§ 11 Vertragsschluss und Rücktritt
Der
Verkauf von REFA-Medien, d.h. Bücher, Videos, Software, Lehrunterlagen
etc. erfolgt ausschließlich an REFA-Mitglieder. Bestellungen von
Nicht-Mitgliedern werden ggf. an die entsprechenden Kommissionsverlage
weitergeleitet, für diese Bestellung gilt der Ladenpreis.Der REFA Bundesverband e.V. verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen.Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist der REFA Bundesverband e.V. zum Rücktritt berechtigt.Falls
der Lieferant vom REFA Bundesverband e.V. trotz vertraglicher
Verpflichtung den REFA Bundesverband e.V. nicht mit der bestellten Ware
beliefert, ist der REFA Bundesverband e.V. ebenfalls zum Rücktritt
berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber
informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der
bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.Der
Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch
Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen.Es
wird darauf hingewiesen, dass der REFA Bundesverband e.V. ggf. eine
durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung
einbehalten kann.Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio-
oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software,
die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen,
die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.
§ 12 Versandkosten und Lieferung
Lieferungen
werden mit den jeweils anfallenden Versandkosten beaufschlagt. Sofern
nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde.
§ 13 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der
Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den
Kaufpreis umgehend nach Erhalt der Rechnung zahlen. Kommt der Besteller
in Zahlungsverzug, so ist der REFA Bundesverband e.V. berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem REFA
Bundesverband e.V. ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden
ist, ist der REFA Bundesverband e.V. berechtigt, diesen geltend zu
machen.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem REFA
Bundesverband e.V. anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
Bis
zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden
Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des REFA
Bundesverband e.V..
§ 16 Mängel und Haftung
Liegt
ein vom REFA Bundesverband e.V. zu vertretender Mangel der Kaufsache
vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
verlangen.Ist der REFA Bundesverband e.V. zur
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht
bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die der REFA Bundesverband e.V. zu
vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises zu verlangen.Soweit sich nachstehend
nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers –
gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der REFA
Bundesverband e.V. haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der REFA
Bundesverband e.V. nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung vom REFA
Bundesverband e.V. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen.Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht,
soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht
oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche aus
Garantie oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend
macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.Sofern der REFA Bundesverband e.V. fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für
Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.Die
Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab
Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 17 Datenschutz
Der
Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die
Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer
Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch den REFA
Bundesverband e.V. hiermit ausführlich unterrichtet worden. Der
Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist Darmstadt.
§ 19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.
REFA Bundesverband e.V., Darmstadt, März 2009

